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Aktuelles

Angebot zu Service-Paket, Architektur-Dienstleistung

Aktuelles: Neuigkeiten

Grundsteuer 2022/2023

14. Januar 2023

Sehr geehrte/r Grundstückseigentümer/in,


ich möchte Sie gerne aus aktuellem Anlass hier nochmals darauf aufmerksam machen, dass alle Grundstückseigentümer/innen in 2022/2023 dazu verpflichtet sind, dem Finanzamt die aktuellen Merkmale Ihres Grundstückes zu melden. 


Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter bis zum Stichtag 31.01.2023 alle Grundstücke in Deutschland neu.

Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Dies ist seit 01.07.2022 möglich.


Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist aktuell der 31.01.2023.


Die Erklärungen müssen für alle bebauten und unbebauten Grundstücke und für land- und forstwirtschaftliche Betriebe abgegeben werden.


Gerne werde ich hier für Sie tätig, indem ich Ihnen als "Service-Paket Architektur" die folgenden Unterlagen zusammenstellen kann:

- Baubeschreibung

- Ermittlung Bruttogrundfläche(n) je Etage

- Ermittlung Wohnfläche

- Beschaffung einer Flurkarte


Diese Service-Leistung biete ich Ihnen für: 

- Einfamilien-Wohnhaus für pauschal 250,-€ (brutto)

- Mehrfamilen-Wohnhaus für pauschal 550,- (brutto)

- Gewerbe- / Industriebauten für pauschal nur 1200,- € (netto) an

Voraussetzung für diese Honorarstaffelungen sind die Zusendung von masstäblichen Grundrissen aller Geschosse und Angaben zum Gebäude (z.B. aus Ihrer Bauakte) Ihrerseits.

Sollten Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, erstelle ich diese gerne aufgrund eines individuellen Angebotes nach Abstimmung für Sie.


Senden Sie mir gerne eine Anfrage über den Button "Anfrage" unten, und Sie erhalten eine Auftragsbestätigung von mir. 


Damit die Unterlagen der Finanzverwaltung / Ihrem Steuerberater fristgerecht übermittelt werden können, bitte ich Sie, die Ihnen noch zugehende/zugegangene Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe der Erklärung ebenfalls weiterzuleiten. Die im Einzelfall von Ihnen benötigten Unterlagen bzw. Angaben frage ich im Anschluss bei Ihnen ab und starte dann mit der kurzfristigen Erstellung Ihrer Unterlagen.

Für all Ihre Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich sehr gerne zur Verfügung.

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